Lärmkartierung
Information zur Lärmkartierung und der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Gemeinden Altenberga, Bucha, Großpürschütz, Laasdorf, Rothenstein, Schöps, Sulza und Zöllnitz
Die "RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" [Alternativlink], hat die Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen des Umgebungslärmes zum Ziel.
In die Zuständigkeit der Gemeinde fällt nach Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie §47e Abs.1 BImSchG i.V.m. § 7 der 34.BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung –ThürImZVO- die Veröffentlichung der Lärmkarten.
Zu den Hauptverursachern von Umgebungslärm zählt neben dem Eisenbahnverkehr auch der Straßenverkehr. Für die mit letzterem im Zusammenhang stehende Erstellung der Lärmkartierung hat das Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie (TLUG) zuständigkeitshalber in den vergangenen Monaten die im Rahmen der vorgeschalteten Lärmkartierung durch den Straßenverkehr verursachte Lärmsituation sowie die betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit der 4. Stufe sind Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum von 00.00-24.00 Uhr und ab 50 dB(A) in der Nacht von 22.00-06.00 Uhr.
Dazu hat die TLUG die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung
unter Karte: Lärmkarte Straßenverkehr - Kartendienst des TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) (thueringen.de) öffentlich zur Verfügung gestellt.
Gemeinde Altenberga/Ortsteile Altendorf, Schirnewitz, Greuda
Gemeinde Bucha/Ortsteile Schorba, Oßmaritz, Nennsdorf
Gemeinde Großpürschütz/Ortsteil Kleinpürschütz
Gemeinde Rothenstein/Ortsteil Oelknitz (Lärmkarte vor Tunneleröffnung)
Gemeinde Schöps/Ortsteil Jägersdorf
Gemeinden Laasdorf; Sulza/Ortsteil Rutha; Zöllnitz