Informationen zur Bundestagswahl
PDF zum Download: Interner Link: einfach POLITIK: Bundestagswahl 2025. Das Heft
In der Audiothek als Hörbuch.
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kahla,
die am 23.02.2025 stattfindenden vorgezogenen Bundestagswahlen bringen einige Besonderheiten mit sich. Diese betrifft vor allem auch verkürzte Fristen bei der Durchführung von Briefwahlen, über die wir informieren möchten. Letzte Entscheidungen über die Zulassung von Wahlvorschlägen fallen erst am 30.01.2025 . Erst danach können die Druckaufträge für die Stimmzettel unseres Wahlkreises erteilt werden. Sobald diese Stimmzettel an uns geliefert wurden, werden wir unverzüglich mit der Ausstellung der beantragten Wahlscheine und Versendung der Briefwahlunterlagen beginnen. Damit ist allerdings nach den uns vorliegenden Informationen zu den Auslieferungszeiten nicht vor dem 04.02.2025 zu rechnen.
Wir möchten diejenigen von Ihnen, die am 23.02.2025 nicht in der Lage sind, die Urnenwahl vor Ort zu nutzen, darauf hinweisen, dass die Beantragung sowie das Ausfüllen und Zurücksenden Ihrer Briefwahlunterlagen deutlich zügiger erfolgen muss, als dies bei einer regulären Bundestagswahl am Ende einer Legislaturperiode der Fall ist. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen, sodass eine fristgerechte Rücksendung vor dem Wahltag gewährleistet ist.
In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft in Kahla eingegangen sein. Hierfür tragen Sie als Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens vor Ort eingeworfen bzw. in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen.
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, dem empfehlen wir den Wahlbrief direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft abzugeben oder in den Briefkasten zu werfen. Das Briefwahllokal der Verwaltungsgemeinschaft wird am Freitag, dem 21.02.2025 bis 15.00 Uhr geöffnet haben und der Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft wird am 23.02.2025 um 18.00 Uhr geleert werden. Sie können auch alternativ während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Verwaltungsgemeinschaft sich Ihre Briefwahlunterlagen aushändigen lassen, vor Ort direkt wählen und Ihre Wahlbriefe in eine Briefwahlurne einwerfen.
Zudem kann man sich trotz beantragter Briefwahl und übersandter Unterlagen auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man aber den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen und zwar per Briefwahl oder am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen, den Umstand glaubhaft versichern und daraufhin einen neuen Wahlschein erteilt bekommen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern telefonisch unter 036424/59190 oder per Mail unter bei der VG erkundigen.
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