Hinweis Beantragung Wahlscheine für Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Gumperda am 19.09.2026 (Briefwahl)
1. Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Gumperda ist grundsätzlich am 11.09.2026 um 18:00 Uhr abgelaufen (§ 14 Abs. 4 ThürKWO).
2. Wahlscheine können nur noch bis Sonntag, den 13.09.2026 um 15:00 Uhr, ausgestellt werden, wenn
• nachgewiesen aufgrund plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann (§ 14 Abs. 4 ThürKWO)
• die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 ThürKWO vorliegen
3. Diesbezügliche Anfragen richten Sie bitte an folgende Telefonnummer: 0151 42416976
Voigt
Wahlleiterin Gemeinde Gumperda
Auszug aus der Thüringer Kommunalwahlordnung § 13 Abs. 2
Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins
(2) Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,
1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
2.wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder
3.wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeindeverwaltung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
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