Ab 17. Juli gilt Tempo 80 im Tunnel Rothenstein
Die lang ersehnte Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Tunnels Rothenstein steht nun unmittelbar bevor. Im Zuge von turnusmäßigen Wartungs- und Reinigungsarbeiten wird ab 17. Juli die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit 60 km/h auf 80 km/h angehoben. Die notwendigen Anpassungen der Verkehrsprogramme sowie der Wechselkennzeichen erfolgen während der bereits angekündigten nächtlichen Sperrungen der Tunnelanlage vom 15. bis 17. Juli jeweils von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Der Tunnel Rothenstein im Zuge der Bundesstraße 88 wurde im August 2022 für den allgemeinen Verkehr freigegeben und stellt seitdem einen wichtigen Bestandteil der Ortsumgehung Rothenstein dar. Mit der Inbetriebnahme wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit zunächst auf 60 km/h beschränkt. Hintergrund waren die im Rahmen der Inbetriebnahme durchgeführten Beleuchtungsmessungen, bei denen festgestellt wurde, dass die für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erforderlichen Beleuchtungswerte im Bereich der Tunneleinfahrt noch nicht erreicht wurden. In den vergangenen Monaten wurden umfangreiche Untersuchungen und Nachweise zur Optimierung der Beleuchtungseinrichtung erbracht. Nach Auswertung der Beleuchtungsmessungen sowie Prüfung durch die zuständige Tunnelverwaltungsbehörde (Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr) liegen nunmehr die Voraussetzungen für eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmer, die geänderte Beschilderung zu beachten und ihre Geschwindigkeit den jeweils angezeigten Verkehrsverhältnissen anzupassen.
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