Wasserentnahmeverbot im SHK
Wegen anhaltender Trockenheit hat das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Quellen erlassen. Diese gilt in diesem Jahr auch für Brunnen. Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen (z.B. Rasenplätze) mit wasserrechtlicher Erlaubnis dürfen in den Abend- bzw. Nachtstunden (20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) beregnet werden. Die Allgemeinverfügung trat mit Bekanntgabe im Amtsblatt 05/2025 (am 31.05.25) in Kraft.
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