KITA Reinstädt
"Geunitzer Zwergenhaus"
Lage: Google Maps Link (extern)
Verwaltung
VG Südliches Saaletal
Sachgebiet Jugend/Soziales/Kultur
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Träger: Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Vorstellung
Unser Kindergarten ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die unseren Kindern eine frühkindliche Erziehung nach dem Thüringer Bildungsplan ermöglicht. Unser Zwergenhaus ist ein kleiner, überschaubarer und familiärer Kindergarten in einer ländlichen Gegend. Wir haben die Möglichkeit, Kinder im Alter von einem Jahr bis Schuleintritt zu betreuen. Wir verfügen über zwei Gruppenräume mit gemütlichen Kuschel- und Spielecken. Außerdem gibt es einen Babyschlafraum, einen Waschraum, eine Garderobe, eine kleine Küche, ein Büro sowie eine überdachte Terrasse. Unser großer Garten bietet allen Kindern vielfältige Spielmöglichkeiten. In unserem Kindergarten arbeiten vier pädagogisch ausgebildete Fachkräfte - drei Erzieherinnen und eine Dipl.-Sozialpädagogin. Wir erhalten Unterstützung von einer technischen Kraft auf Stundenbasis und einem Bauhofmitarbeiter auf Abruf. Zudem haben Schülerpraktikanten die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum Einblick in unsere Arbeit zu nehmen.
Fakten
Betreuungsumfang des Kindes | Höhe des monatlichen Elternbeitrags auf Basis der Anzahl in einer Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft betreuten Kinder der Familie | ||
Ein Kind | Zwei Kinder | Drei Kinder | |
bis 5 Stunden | 179 € | 171 € | 163 € |
bis 9 Stunden | 250 € | 240 € | 230 € |
bis 10 Stunden | 270 € | 260 € | 250 € |
Für Verpflegung, sofern in der Kindertageseinrichtung bereitgestellt, gilt folgendes:
Verpflegung/Getränke 0,18 € / Anwesenheitstag
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten 24 Monate vor dessen regulärem Schuleintritt werden keine Benutzungsgebühren geltend gemacht.
Die Möglichkeit der Eltern, Verträge direkt mit dem Caterer abzuschließen und abzurechnen besteht. Das Mittagessen wird über einen Caterer angeboten und bei Inanspruchnahme nach dem jeweiligen Kostensatz des Caterers gegenüber den Eltern abgerechnet. Sofern Frühstück und Vesper über einen Caterer angeboten werden, gilt bei Inanspruchnahme ebenfalls der jeweilige Kostensatz des Caterers und wird gegenüber den Eltern abgerechnet.