KITA Orlamünde
"Marienkäfer"

Lage: Google Maps Link (extern)

 

Verwaltung 

VG Südliches Saaletal
Sachgebiet Jugend/Soziales/Kultur 
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla 

2. Etage, Zimmer 213

tel 036424 59132
fax 036424 59150

email 

 

Träger: Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal

Vorstellung

Die Einrichtung befindet sich zentral im unteren Ortsteil der Stadt Orlamünde. Es gibt eine direkte Anbindung durch Bus und Bahn. Das mehrstöckige Gebäude verfügt über einen Kleinkind- und Kindergartenbereich. Insgesamt können wir 75 Betreuungsplätze anbieten, davon 22 Plätze im Kleinkindbereich. Neben unserem großen Garten und einem ausgestattetem Sportraum verfügen wir über eine eigene Sauna. Die Grundlage unserer Arbeit bildet der Thüringer Bildungsplan. Unsere Eingewöhnung orientiert sich am Berliner Eingewöhnungsmodell. Mädchen und Jungen spielen und lernen derzeit in drei altersgemischten Gruppen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Wohl der Kinder. Wir pflegen einen respektvollen und einfühlsamen Umgang. Unsere klaren Regeln und Strukturen, die gemeinsam mit den Kindern erarbeitet werden, geben uns Klarheit und eine wichtige Orientierung im Handeln. Zu den Eltern wollen wir ein vertrauensvolles und professionelles Verhältnis aufbauen. Wir streben eine Erziehungspartnerschaft zum Wohle des Kindes an. 

Fakten

Betreuungsumfang des Kindes

Höhe des monatlichen Elternbeitrags auf Basis der Anzahl in einer Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft betreuten Kinder der Familie

Ein Kind

Zwei Kinder

Drei Kinder

bis 5 Stunden

179 €

171 €

163 €

bis 9 Stunden

250 €

240 €

230 €

bis 10 Stunden

270 €

260 €

250 €


Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten 24 Monate vor dessen regulärem Schuleintritt werden keine Benutzungsgebühren geltend gemacht.

 

Für Verpflegung, sofern in der Kindertageseinrichtung bereitgestellt, gilt folgendes: 

Verpflegung/Getränke                                                                 0,18 € / Anwesenheitstag 

 

Die Möglichkeit der Eltern Das Mittagessen wird über einen Caterer angeboten und bei Inanspruchnahme nach dem jeweiligen Kostensatz des Caterers gegenüber den Eltern abgerechnet. Sofern Frühstück und Vesper über einen Caterer angeboten werden, gilt bei Inanspruchnahme ebenfalls der jeweilige Kostensatz des Caterers und wird gegenüber den Eltern abgerechnet.

Satzungen / Anträge