KITA Rothenstein
"Sonnenschein"
Lage: Google Maps Link (extern)
Verwaltung
VG Südliches Saaletal
Sachgebiet Jugend/Soziales/Kultur
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Träger: Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Vorstellung
Unser Kindergarten „Sonnenschein“ befindet sich in der Mittelstrasse 20 in Rothenstein. Vor den Türen Jena´s befinden wir uns in ländlicher Umgebung mit guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Unser Haus hat zwei Etagen, in der sich fünf Gruppenräume befinden. Zusätzlich sind wir mit einem großen Turnraum ausgestattet. Unser Kindergarten verfügt über ein abwechslungsreiches Außengelände mit vielfältigen Bewegungsmöglichkeiten. In unserem Kindergarten arbeiten zehn pädagogische Fachkräfte. Davon sind drei Diplom – Sozialpädagogen, sechs Erzieherinnen und ein Heilerziehungspfleger. Zu unserem Team gehört außerdem eine technische Kraft. Zeitweilig werden wir von Praktikanten unterstützt, die sich in Schul- bzw. Berufsausbildung befinden. Regelmäßig finden Teamberatungen statt, in denen aktuelle Themen besprochen und wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Die Kinder stehen im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Wir begreifen sie als individuelle Persönlichkeiten mit eigenen Gedanken, Ideen, Gefühlen, körperlichen und sprachlichen Ausdrucksformen. Die Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit liegen in der motorischen und gesundheitlichen Bildung.
Unser Haus ist übersichtlich und trägt familiären Charakter und bietet in jeder Gruppe gleichbleibende, vertraute Bezugspersonen an
wir arbeiten in altershomogenen Gruppen die sich am Entwicklungsstand der Kinder ausrichten
Fakten
Betreuungsumfang des Kindes | Höhe des monatlichen Elternbeitrags auf Basis der Anzahl in einer Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft betreuten Kinder der Familie | ||
Ein Kind | Zwei Kinder | Drei Kinder | |
bis 5 Stunden | 179 € | 171 € | 163 € |
bis 9 Stunden | 250 € | 240 € | 230 € |
bis 10 Stunden | 270 € | 260 € | 250 € |
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten 24 Monate vor dessen regulärem Schuleintritt werden keine Benutzungsgebühren geltend gemacht.
Für Verpflegung, sofern in der Kindertageseinrichtung bereitgestellt, gilt folgendes:
Verpflegung/Getränke 0,18 € / Anwesenheitstag
Die Möglichkeit der Eltern, Verträge direkt mit dem Caterer abzuschließen und abzurechnen besteht. Das Mittagessen wird über einen Caterer angeboten und bei Inanspruchnahme nach dem jeweiligen Kostensatz des Caterers gegenüber den Eltern abgerechnet. Sofern Frühstück und Vesper über einen Caterer angeboten werden, gilt bei Inanspruchnahme ebenfalls der jeweilige Kostensatz des Caterers und wird gegenüber den Eltern abgerechnet.

