Fachämter

Gemeinschaftsvorsitzender

Kontakt Gemeinschaftsvorsitzender & Sekretariat

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Gemeinschaftsvorsitzender
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03642459115

 

Sekretariat
03642459110

 
   

Bauamt

Verantwortlichkeit und Ansprechpartner für Bauvorhaben (kommunal, privat, gewerblich),  Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen),  Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden (Straßenbau, ländlicher Wegebau, kommunale Gebäude), Hausnummernvergabe, Winterdienst, Verwaltung kommunaler Objekte (Kauf, Verkauf, Pacht, Baulasten), Gebäudemanagement, Beurteilung kommunales Vorkaufsrecht.

Ansprechpartner Kontakt Bauamt

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Amtsleiterin
03642459160

 

Bauordnungsamt / Bauplanung
03642459161
03642459162
03642459163

 

Liegenschaften
03642459166
03642459138

 
Wohnungsverwaltung / Bauhof
03642459164
03642459165
 

Finanzen / Kämmerei

Verantwortlichkeit und Ansprechpartner für Beratung und Erstellung von Haushaltsplänen, Haushaltssatzungen der Gemeinden, Vollzug der Haushaltswirtschaft, Aufstellung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse, Geldanlagen, Kreditverwaltung, Kommunale Steuern (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer), Hundesteuersatzung, Vollstreckung, Erfassung, Bewertung und Fortschreibung von kommunalem Vermögen, Bankgeschäfte, kameralistische Buchführung.

Ansprechpartner Kontakt Finanzen / Kämmerei

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Amtsleiter
03642459140

 
Haushalt
03642459141

 
Vollstreckung / Anlagenbuchhaltung
03642459144

 

Kasse
03642459146
03642459148

 
Steuern / Abgaben
03642459142
 
   

Hauptamt

Verantwortlichkeit und Ansprechpartner für

Ordnungsamt:
Brandschutz, Fundbüro, Gefahrenabwehr, Kommunale Friedhöfe, Straßenrecht, Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Container-, Gerüststellung, Plakatierung), Ordnungswidrigkeiten, Überwachung ruhender Verkehr, öffentliche Veranstaltungen

Hauptverwaltung:
Sitzungsdienst VG-Gremien/ Gemeinden / Stadt (Protokollführung, Bekanntmachungen…),  Amtsblatt, Beschaffung Büromaterial, Versicherungen, Reisekostenabrechnungen

Sozialamt:
Kindertagesstätten, Vereins- und Sportangelegenheiten, Jubiläen

Personalamt:
Personalangelegenheiten, Gehaltsrechnung

Systemadministration:
Installation, Pflege von Hard- und Software

Ansprechpartner Kontakt Hauptamt

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Amtsleiter
03642459120

 

Lohn / Gehalt / Zivildienst / ABM
03642459130
03642459131

 

Bürgerbüro
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03642459153
03642459154

 

Ordnungsamt / kommunale Friedhöfe
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03642459135
03642459136

 

Kindertagesstätten, Jugend, Kultur
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03642459132
03642459133

 

Standesamt (Stadt Kahla)
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03642477340

 
   

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Bürgerbüro

Der Besuch des Bürgerbüros ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine sind online unter www.vg-suedliches-saaletal.de zu buchen
oder telefonisch unter 036424-59190.

Mittwoch bleibt das Bürgerbüro bis auf Weiteres geschlossen.

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15.00 Uhr
Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat

 
Zugang über den Haupteingang.

Bitte melden Sie sich zum Termin an unserem Terminal im Eingangsbereich an!


 
 Informationen zu Personaldokumenten

=> Ausweispflicht

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen!

 => Beantragung Personalausweis (Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO für Personalausweisinhaber)

Die Anwesenheit der Person (auch Kinder und Säuglinge), für welche ein Dokument beantragt wird, ist zur Antragstellung des Dokumentes Pflicht.

mitzubringen sind:
  - ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Lichtbild kann ab sofort auch in der Behörde aufgenommen werden. Kosten: 12,00€)
  - Geburts- und Eheurkunde (Original oder Kopie)
  - Personalausweis/ Reisepass  (wenn bereits vorhanden)

für unter 16-Jährige:
  - Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten
  - ggf. Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises/ Reisepasses des nicht vorsprechenden Elternteils/Sorgeberechtigten

Bearbeitungsdauer:
  Personalausweis 2 bis 3 Wochen
  vorläufiger Personalausweis: sofort

Gebühren:
  Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro


=> Beantragung Reisepass (Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO für Passinhaber)

  Die Anwesenheit der Person (auch Kinder und Säuglinge), für welche ein Dokument beantragt wird, ist zur Antragstellung des Dokumentes Pflicht.

mitzubringen sind:
  - ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Lichtbild kann ab sofort auch in der Behörde aufgenommen werden. Kosten: 12,00€)
  - Geburts- und Eheurkunde (Original oder Kopie)
  - Personalausweis/ Reisepass  (wenn bereits vorhanden)

für unter 18-Jährige:
  - Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten
  - ggf. Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises/ Reisepasses des nicht vorsprechenden Elternteils/Sorgeberechtigten

Bearbeitungsdauer:
  Reisepass: bis 6 Wochen
  Expressreisepass 3 bis 4 Werktage
  vorläufiger Reisepass: sofort (nur in begründeten Eilfällen)

Gebühren:
Reisepass mit 32 Seiten:
  - für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
  - für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro

  Reisepass mit 48 Seiten:  Erhöhung der Gebühr um jeweils 22,00 Euro

  Expressreisepass: Erhöhung der Gebühr um jeweils 32,00 Euro

  vorläufigen Reisepass:  26,00 Euro

  Kinderreisepass (nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 13,00 Euro

 

 >> Informationen zum Wohnungswechsel (Datenschutzhinweis nach Art. 13 DSGVO für meldepflichtige Personen)

Eine wichtige Neuerung ist nach § 19 die Mitwirkung des Wohnungsgebers.

Das bedeutet, bei jedem Wohnungswechsel ist der Meldebehörde eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen.

Das Formular ist vom Vermieter bzw. Hauseigentümer auszufüllen. 

Die Vorlage ist zwingend.

Der Mietvertrag reicht nicht !

 Formular Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)

 

>>  Informationen zu Datenübermittlungen

Betroffene haben das Recht, der Weitergabe von persönlichen Daten in folgenden Fällen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, §§ 42 Abs. 3, 50 Abs. 5, 36 Abs. 2 BMG.

a) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften von Familienangehörigen, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.
  Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder, § 42 Abs. 1 und 2 BMG;

b) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Wahl vorangehenden
  Monaten für Zwecke der Wahlwerbung, § 50 Abs. 1 BMG;

c) an Mandatsträger, Presse und Rundfunk – auf deren Ersuchen – zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag
  und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum, § 50 Abs. 2 BMG;

d) an Adressbuchverlage über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Herausgabe von Adressbüchern in Form von gedruckten Nachschlagewerken, § 50 Abs. 3 BMG;

e) jährlich bis zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften
an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr das 18. Lebensjahr vollenden, § 58c Soldatengesetz.

Der Widerspruch
  - kann unter Verwendung des nachfolgenden Formulars übersandt oder persönlich gestellt werden.
  - ist bis zu einer gegenteiligen Erklärung unbefristet.
  - gilt nur für unser Verwaltungsgebiet, bei Wegzug (außerhalb unserer VG) muss er neu gestellt werden!
  - gegen die Weitergabe von Ehejubiläen gilt auch für den Ehegatten.
  - ist kostenfrei.
  - verhindert nicht die Datenübermittlung an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen.

Früher abgegebene Widersprüche behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht noch mal abgegeben werden.

⇒ Formular Widerspruch Datenübermittlung (PDF)

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Standesamt

Das Standesamt ist Umgezogen!

Liebe Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und interessierte Gäste,
seit dem 01. Januar 2022 arbeiten das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und das Standesamt der Stadt Kahla zusammen.
Unser gemeinsamer Name ist: STANDESAMT KAHLA und Sie erreichen uns im Rathaus der Stadt Kahla.

Die genauen Kontaktdaten sind wie folgt:

Standesamt der Stadt Kahla
Markt 10, 07768 Kahla
Tel.: 036424 77341 oder 77340

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 036424 77104


Wir sind grundsätzlich zuständig für alle Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ sowie für Jeden, der in unserem Standesamt beurkundet ist bzw. einen dieser Personenstandseinträge benötigt.

Sie sind im Standesamt Kahla richtig (egal, wo wohnhaft), wenn Sie  den Wunsch haben, an einem der folgenden Trauorte zu heiraten:

     Porzellankapelle der Leuchtenburg
     Herzogssaal im „Alten Jagdschloss“ Hummelshain
     Kemenate in Orlamünde
     Rathaus Kahla
     Bohlenstube Kahla.

Geburts- / Ehe- / Sterbeurkunden
Brauchen Sie eine der genannten Personenstandsurkunden, nutzen Sie bitte weiterhin die folgenden Vordrucke.
Auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax können Sie die Anträge ausgefüllt an uns senden.

Heiraten im "Südlichen Saaletal"

=> Anforderung Urkunde Eheregister
=> Anforderung Urkunde Geburtenregister
=> Anforderung Urkunde Sterberegister

Herzliche Grüße aus dem Standesamt Kahla
Ihre Standesbeamtinnen
Marion Laqua und Sabine Böttcher

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Zahlen & Fakten

Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Südliches Saaletal“ wurde am 23. Oktober 1993 auf freiwilliger Basis gegründet. Die Bestätigung durch das Thüringer Innenministerium erfolgte am 15. Februar 1994 (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 8 – Ausgabe 07.03.1994).

Der VG „Südliches Saaletal“ gehören 20 Gemeinden an.

Das Territorium der VG liegt südlich der Stadt Jena im Saale-Holzland-Kreis (SHK), im Saaletal 160 m über NN und reicht hinauf bis zur Hochebene der Zimmritzer Höhe (446,6 m NN). Sie umfasst eine Gesamtfläche von 17941 Hektar. Davon sind:

416 ha bebaute Fläche
8711 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche
564 ha Verkehrsfläche
7163 ha Wald
126 ha Wasserfläche

Zum Zeitpunkt der Gründung lebten hier 11365 Einwohner. Ihren Sitz hat die VG in der Stadt Kahla, welche selbst nicht Mitglied ist. Durch die zentrale Lage sind die Anfahrtswege für die Einwohner relativ kurz und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Der Name „Südliches Saaletal“ ist in unserem ehemaligen Landkreis Jena begründet. Aber auch jetzt im Saale-Holzland-Kreis liegt das Territorium der VG im südlichsten Gebiet des Kreises, im Saaletal. Die Saale, der größte, bedeutendste Fluss Thüringens, fließt von Süden nach Norden durch unser Verwaltungsgebiet.

Parallel dazu schlängelt sich die Bahnlinie Berlin – München durch das reizvolle Saaletal. Weitere wichtige Verkehrsadern stellen die Klassikerstraße B 88, die in Süd-Nord-Richtung unser Gebiet durchläuft und die Bundesautobahn A 4 in Ost-West-Richtung, dar.

Viele romantische Seitentäler, aus denen Zuflüsse rechts und links zur Saale fließen, prägen unser Territorium. So zum Beispiel der Reinstädter Grund, der Leubengrund, das Dehnatal, das Orlatal, der Altenbergaer Grund, der Kleinpürschützer Grund und das Rodatal. In diesen Tälern gibt es eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten.
Die „Königin des Saaletals“ – die Leuchtenburg – thront bei Kahla hoch über unserem Verwaltungsgebiet. Die Jagdanlage „Rieseneck“ bei Hummelshain ist einzigartig in Europa.

Viele Erholungssuchende aus dem Ballungsraum Jena suchen gerade in unserem ländlichen Raum an den Wochenenden und nach Feierabend Erholung und Entspannung.

Das reiche Vereinsleben in den Gemeinden bringen die vielen verschiedenartigen Feste über das ganze Jahr hinweg zum Ausdruck. So spielt der Fasching eine große Rolle, das Maibaum setzen, die Kirmes oder Erntefeste und traditionelle Dorffeste, nur um einige zu nennen. Gaststätten mit hervorragender Thüringer Küche laden zum Verweilen ein. Wer länger bleiben möchte, findet idyllische Ferienwohnungen, Pensionen und Hotels vor, die viele Möglichkeiten bieten, Land und Leute näher kennen zu lernen.

Die Landwirtschaft ist der größte Arbeitgeber im Territorium. Nach der Wende entstanden eine Vielzahl von privaten Klein- und mittelständischen Betrieben.

Auch viele Wohngebiete sind in unseren Gemeinden entstanden. Die Einwohnerzahl unserer Gemeinden zeigt steigende Tendenz.

Vom 1. Juli 1997  bis zum 31.12.2021 verfügte die VG „Südliches Saaletal“ über einen eigenen Standesamtsbezirk. Seit dem 01.01.2022 übernimmt die Stadt Kahla die Aufgabe für die Verwaltungsgemeinschaft. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 hat die VG das Einwohnermeldeamt übertragen bekommen. Seit dem 30.06.2021 nimmt die Verwaltungsgemeinschaft diese Aufgabe auch für die Stadt Kahla war.

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07768 Kahla
Bahnhofstraße 23
Tel.: 036424590
Fax: 03642459150

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Die genannten E-Mail-Adressen dienen nur für den Empfang einfacher Mitteilungen, Anfragen oder Hinweisen ohne Signatur und / oder Verschlüsselung. siehe auch Hinweise Datenschutz

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