Betreuungsumfang | 1. Kind | 2. Kind | ab 3. Kind |
Ganztagsbetreuung (max. 11 Stunden) im Alter von 0 bis 3 Jahren | 252€ | 242€ | 232€ |
Ganztagsbetreuung (max. 11 Stunden) im Alter ab 3 Jahren | 222€ | 212€ | 202€ |
Teilzeitbetreuung (max. 5 Stunden) im Alter von 0 bis 3 Jahren | 202€ | 192€ | 182€ |
Teilzeitbetreuung (max. 5 Stunden) im Alter ab 3 Jahren | 182€ | 172€ | 162€ |
Für Getränke, Frühstück, Mittag, Vesper, sofern in der Kindertageseinrichtung bereitgestellt, gilt folgendes:
Getränke: 0,20€/Anwesenheitstag
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten 24 Monate vor dessen regulärem Schuleintritt werden keine Benutzungsgebühren geltend gemacht.
Die Möglichkeit der Eltern, Verträge direkt mit dem Caterer abzuschließen und abzurechnen besteht. Das Mittagessen wird über einen Caterer angeboten und bei Inanspruchnahme nach dem jeweiligen Kostensatz des Caterers gegenüber den Eltern abgerechnet. Sofern Frühstück und Vesper über einen Caterer angeboten werden, gilt bei Inanspruchnahme ebenfalls der jeweilige Kostensatz des Caterers und wird gegenüber den Eltern abgerechnet.